"Eine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinausgehende - nicht notwendige - Änderungen vornehmen will".
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.2008 - 2 AZR 147/07, Pressemitteilung
Wie die Alten sungen: "Es lief ein Hund durch ein Wasser und hatte ein Stück Fleisch im Maul. Als er das Spiegelbild des Fleisches im Wasser sah, wähnte er, es sei auch Fleisch, und schnappte gierig danach. Da er aber das Maul auftat, entfiel ihm das Stück Fleisch und das Wasser führte es fort. Also verlor er beides, das Fleisch und das Spiegelbild." (Äsop/Luther)
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte