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15.02.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Streitwert bei Änderungskündigung

Jedenfalls bei Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt geht das LAG Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg vom ) davon aus, dass die Deckelung des Gegenstandswertes auf das Quartalsgehalt entsprechend § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG nicht vorzunehmen ist, sondern der Differenzbetrag des Wertes der Änderung über den Dreijahreszeitraum ganz normal nach § 42 Abs. 3 GKG zugrundezulegen ist. Das LAG Baden-Württemberg hatte bereits zuvor schon einmal entschieden (LAG Baden-Württemberg vom 17.06.2005 - 3 Ta 78/05).

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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